Exclusive Sail Segelkreuzfahrten

ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN FÜR SEGELREISEN – EXCLUSIVE SAIL
Die folgenden  Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen, dem Teilnehmer an der Segelreise, und uns, Exclusive Sail als Reiseveranstalter. Exclusive Sail führt Reisen nach Maßgabe der folgenden Bedingungen durch. Die Überschriften in diesen Bedingungen sollen ausschließlich die Übersicht erleichtern und in keiner Weise für den Inhalt oder die Auslegung der Klauseln bindend sein.

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise im Reiseprospekt und der Internetseite sowie dieser Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit auf geführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Exclusive Sail zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Wir informieren Sie über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung und übersenden den Reisepreis-sicherungsschein. Durch den Sicherungsschein sind sämtliche Kunden-gelder abgesichert.

2. Zahlungsbedingungen
Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung und des Reisepreissicherungsscheines ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Sie wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei uns eingegangen sein. Zahlungen haben unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer  und des Teilnehmernamens zu erfolgen. Bei erteilter Einzugsermächtigung achtet Exclusive Sail auf die Einhaltung der Zahlungstermine. Wird die Banklastschrift aus Gründen, die der Reisende zu vertreten hat, nicht rechtzeitig eingelöst, gerät der Reisende in Verzug und wir sind berechtigt, ihm einen (z.B. durch Rücklastschriften) entstandenen Schaden als Verzugsschaden zu berechnen. Ebenso bleibt insoweit die Berechnung von Verzugszinsen vorbehalten. Dem Kunden steht stets frei, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der von Exclusive Sail berechneten Höhe entstanden ist. In diesem Fall ist nur der nachgewiesene Schaden zu erstatten.
Vermittelnde Reisebüros sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. Zahlungen an vermittelnde Reisebüros haben keine schuldbefreiende Wirkung.

3. Leistungen, Beginn und Ende der Segelreise.
Leistungsumfang: Der genaue Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms zur jeweiligen Reise und den Hinweisen zu dieser Reise in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung. Altersangaben in der Reiseausschreibung beziehen sich auf vollendete Lebensjahre.  Der offizielle Beginn (Zutritt zum Schiff) wird für den jeweiligen Anreisetag auf 17 Uhr gelegt. Das Schiff ist am Tage des Törnendes in der Regel bis 10 Uhr zu verlassen.

4. Leistungsänderungen
Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von Exclusive Sail nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind  nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Der Einsatz eines anderen Schiffes, auch einer Einrumpf-Yacht anstelle eines Fahrtenkatamarans (Mehrrumpf- Yacht), gilt – bei ähnlicher Unterbringung des Kunden – als nicht erhebliche Änderung.

5. Rücktritt durch den Teilnehmer der Segelreise, Umbuchungen,
Ersatzpersonen

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird aus Beweisgründen empfohlen, die Rücktrittserklärung schriftlich abzugeben. Die Erklärung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei Exclusive Sail bzw. bei dem buchenden Reisebüro eingeht. Tritt der Reisende zurück, so wird pro Person  folgende pauschalierte Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen fällig.

  • bis zum 50. Tag vor Reisebeginn   
    10% mindestens  25 Euro pro Person
  • bis zum 30. Tag vor Reisebeginn      
    25% des Reisepreises
  • ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn  
    40% des Reisepreises
  • ab 21. bis 14. Tag vor Reisebeginn
    50% des Reisepreises
  • ab 13. Tag vor Reisebeginn
    90% des Reisepreises
  • Nichtantritt der Reise (*)                    
    90% des Reisepreises

    (*) gilt auch bei Stornierung am Abfahrtstag

Es steht dem Kunden stets frei – auch bei Berechnung der pauschalierten Stornierungsentschädigung – nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der vom Reiseveranstalter berechneten Höhe entstanden ist.
Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) vorgenommen werden, kann Exclusive Sail ein Umbuchungsentgelt von bis zu 30 Euro pro Person erheben. Ein rechtlicher Anspruch des Teilnehmers auf Umbuchungen besteht nicht. Eine Umbuchung ist maximal bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Teilnehmer möglich. Der Teilnehmer kann jederzeit nachweisen, dass keine oder geringere Kosten als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden sind. Sollte der Teilnehmer die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er Exclusive Sail zuvor anzuzeigen hat. Exclusive Sail kann dem Eintritt dieses Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber Exclusive Sail für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung, einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer auch im Ausland (Reiseland) gültigen Krankenversicherung.

6. Rücktritt und Kündigung durch Exclusive Sail
Rücktritt infolge nicht erreichter Mindesteilnehmerzahl
Die Mindesteilnehmerzahl pro Reise liegt bei 4 gebuchten vollzahlenden Gästen. Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann Exclusive Sail vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt bzw. auf der Webseite beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Teilnehmer vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und er in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist bis spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Teilnehmer der Segelreise zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Teilnehmer umgehend erstattet.

Weitere Gründe für Rücktritt durch Exclusive Sail
Exclusive Sail kann in folgenden weiteren Fällen vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Reisende nach dem Urteil des verantwortlichen Schiffsführers/Skipper
- auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist,
- unter falschen Angaben gebucht hat,
- die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung mit Fristsetzung so nachhaltig stört oder sich so nachhaltig vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle kann der Reisende von der Reise ausgeschlossen werden. Exclusive Sail behält den Anspruch auf den Reisepreis; der Wert etwa ersparter Aufwendungen sowie etwaiger Vorteile, die Exclusive Sail aus anderweitiger Verwendung nicht in Anpruch genommener Leistungen erlangt, wird angerechnet. Eventuell entstehende zusätzliche Kosten für die Rückreise trägt der Reisende.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, Abbruch der Segelreise
durch Teilnehmer
Nimmt der Teilnehmer der Segelreise einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise / Abbruch der Segelreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von Exclusive Sail zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Exclusive Sail wird sich bei den entsprechenden Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen und zahlt – jedoch ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht – ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit diese von Leistungsträgern tatsächlich an Exclusive Sail zurückerstattet worden sind.

8. Obliegenheiten des Teilnehmers, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung
des Teilnehmers

Der Teilnehmer der Segelreise hat auftretende Mängel unverzüglich dem Skipper oder dem Veranstalterbüro von Exclusive Sail unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort ist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Jeder Mangel ist möglichst schriftlich (z.B. im Logbuch) festzuhalten.
Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen, wobei Exclusive Sail die Abhilfe verweigern kann, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Exclusive Sail kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Exclusive Sail informiert diesbezüglich über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB) eine angemessene  Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

9. Mitwirkung des Teilnehmers der Segelreise
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungs-pflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. durch seinen Hausarzt überprüfen zu lassen, ob seine körperliche Konstitution die Teilnahme an einem Segeltörn mit den hier typischen Beanspruchungen (ggf. auch Schwimmen im tiefen Wasser) zulässt.

10. Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters
Die vertragliche Haftung von Exclusive Sail  für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Segelkreuzfahrt und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen Exclusive Sail  gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von Exclusive Sail für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

11. Informationspflichten über Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens

Der Reiseveranstalter ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Teilnehmer über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Reiseveranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Black List der EU ist auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu und auf der Internetseite sowie in den Geschäftsräumen von Exclusive Sail einsehbar. Die Liste wird von der EU ständig aktualisiert.

12. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Exclusive Sail informiert Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Teilnehmer der Segelreise ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente (z.B. für eventuell nötige Visa) und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Teilnehmer Exclusive Sail beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visa zu beantragen, so haftet Exclusive Sail nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern sie gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.

13. Ausschluss von Ansprüchen / Anzeigefristen, Verjährung
Reisevertragliche  Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Exclusive Sail unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Der Skipper ist nicht ermächtigt, Ansprüche entgegenzunehmen oder über diese zu befinden.
Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Die genannte Frist gilt nicht für die Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tage bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen.
Reisevertragliche Ansprüche des Teilnehmers nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und Exclusive Sail Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, sonst die Verjährung gehemmt, bis der Teilnehmer oder Exclusive Sail die Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

14. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.

15. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Gerichtsstand für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist Ingolstadt an der Donau. Der Reisende kann Exclusive Sail nur an ihrem Sitz verklagen. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Exclusive Sail und dem Reisenden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Reiseveranstalter:
Exclusive Sail
Inhaber
Diplom Betriebswirt (FH)
Christian Russwurm MBA
Wickenstrasse 8
85049 Ingolstadt
Deutschland

Telefon: 0049-(0)8 41-9 31 88 00
Telefax:  0049-(0)8 41 – 9 31 88 92

Email:info@exclusive-sail.de
Internet: www.exclusive-sail.de
Ingolstadt im November 2008